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ELEKTROMOBILITÄT
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Beraten Sie auch zum Thema Elektromobilität? E-Klar!

Steigen WIR ein? - e-klar!

Ein Elektrofahrzeug ist nicht gleich ein Elektrofahrzeug. Manche funktionieren zwar rein elektrisch, es gibt aber auch Elektroautos die mit einem Verbrennungsmotor funktionieren. Wir e-Klären:


E-Auto mit Batterie (BEV)

100% elektrisch. Reine E-Autos werden ausschließlich von einem batteriebetriebenen Motor angetrieben, was bedeutet, dass diese Fahrzeuge keinen anderen Kraftstoff benötigen. Geladen wird nur über das Stromnetz, entweder mit einer sogenannten Wallbox, an einer Ladestation oder über den Haushaltsstrom. Diese Fahrzeuge fallen unter den Begriff BEV - Battery Electric Vehicle.

In Elektroautos stöbern

Fahrzeuge mit Mild-Hybrid (mHEV)

Ein Fahrzeug mit Mild-Hybrid funktioniert ganz ohne Laden und wird von einem Verbrennungsmotor angetrieben, der wiederum einen Elektromotor mit Energie versorgt, welcher dann Energie in einer Lithium-Ionen-Batterie speichert. Diese Energie nutzt das Fahrzeug dann in geeigneten Momenten. Das Ergebnis macht sich dann in Form einer Kraftstoffersparnis bemerkbar. Die Abkürzung mHEV steht für Mild Hybrid Electric Vehicle.

Autos mit Mild-Hybrid

Autos als Plugin-Hybrid (PHEV)

Hybrid bedeutet in der Regel immer, dass es sich um eine Kombination handelt. Ein Plugin-Hybrid hat also einen Verbrennungsmotor und zugleich einen batteriebetriebenen Motor. Im Vergleich zu einem Vollhybriden können längere Strecken und höheren Geschwindigkeiten rein elektrisch gefahren werden.
Der Verbrennungsmotor wird getankt. Der batteriebetriebene Motor wird über einen Stecker bzw. Netzteil über das Stromnetz extern geladen über eine Wallbox, an einer Ladestation oder über den Haushaltsstrom. Der Motor kann aber zum Teil auch selbst die Batterie laden. Der Begriff PHEV bedeutet Plug-In-Hybrid Electric Vehicle.

Plugin-Hybride ansehen

Vollhybride (sHEV)

Ein Voll-Hybrid hat genauso wie der Plugin-Hybrid sowohl einen Verbrennungsmotor, als auch einen batteriebetriebenen Motor. Rein elektrisch fährt ein Vollhybrid für kurze Strecken oder niedrige Geschwindigkeiten. Die Elektrizität wird vom Verbrennungsmotor erzeugt - das bedeutet ein externes Laden ist hier nicht erforderlich. sHEV heißt Strong Hybrid Electric Vehicle.

Alle Hybride entdecken

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WERDEN ELEktroautos finanziell gefördert? - e-klar!

E-Mobilität bringt auch finanzielle Vorteile. Wir e-Klären:


Förderung von Elektrofahrzeugen¹

Beim Umweltbonus beträgt der Bundesanteil an der Förderung ab 1. Januar 2023 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing verdoppelt sich auf 12 Monate.

Ab 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil sinkt ab 1. Januar 2024 weiter auf 3.000 Euro und der Förderdeckel von 65.000 Euro auf 45.000 Euro Netto-Listenpreis des Basismodells.

KFZ-Steuerbefreiung

Elektrofahrzeuge sind bis 31.12.2030 von der KFZ-Steuer befreit. 






Förderung der privaten Lademöglichkeit

Die Installation einer sogenannten Wallbox wird mit bis zu 900€ von der Kfw-Bank bezuschusst.


vergünstigte Dienstwagenversteuerung²

Dienstwägen mit elektrischen Antrieb werden anstatt mit 1% mit 0,25% bzw. 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert.


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Zur MGS Markenwelt

ist das laden eines e-Autos einfach? - e-klar!

Wie man laden kann e-Klären wir:


Laden an der Haushaltssteckdose

Elektroautos können mit Wechselstrom (230V AC) an einer normalen Haushaltssteckdose geladen werden. Nachteil: Das Laden an einer Haushaltssteckdose dauert relativ lange (8- l 2h und länger)
Sofern das zu ladende Elektroauto keinen Direktanschluss für Schuko-Ladung hat, ist zum Laden ein Ladekabel mit In-Kabel Kontrollbox (ICCB) erforderlich, das bei den meisten Fahrzeugen im Lieferumfang enthalten ist.

 Laden an einer Wallbox

Eine Wallbox ist eine kleine Heimladestation, mit der deutlich höhere Ladeleistungen als über eine Schuko­steckdose bereitgestellt werden können (üblicherweise bis 22 kW AC). Dies ermöglicht schnellere Ladezeiten und erhöht so den Komfort und die Flexibilität beim Laden. Außerdem ist es sicherer als das Laden an Haushaltssteckdosen, weil die beteiligte Technik für hohe Dauer-Ladeleistungen ausgelegt ist.





Laden an einer Ladestation

Öffentliche Ladestationen in Deutschland sind entweder reine Wechselstrom-Ladestationen oder Kombi­Ladestationen mit Wechselstrom-(AC)- und Gleichstrom­(DC)-Anschlüssen. Zum Laden an Typ 2 wird ein entsprechend passendes Ladekabel benötigt. Dieses ist meist im Lieferumfang der Elektroautos enthalten. Wechselstrom-Ladesäulen bieten in der Regel Lade­leistungen von l l-22kW.
Obwohl mancherorts der Ladestrom an öffentlichen Ladestationen (noch) kostenlos abgegeben wird, müssen fast alle Ladesäulen zum Laden freigeschaltet werden.


Welches E-Auto passt zu mir?

Haben elektrofahrzeuge weitere vorteile? - e-klar!

E-Mobilität bringt noch mehr Positives. Wir e-Klären:


Geringere Wartungskosten

Anders als bei Pkw mit Verbrennungsmotoren gibt es bei Elektroautos kaum Verschleißteile. So lassen sich etwa Kosten für Öl-, Filter- oder Zündkerzenwechsel einsparen, ein klarer Vorteil. Und auch die Wartungskosten für die Inspektion fallen durch den Wegfall der Verschleißteile etwa um ein Drittel geringer aus als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Auch größere Ausgaben wie ein Zahnriemenwechsel oder eine neue Kupplung fallen weg. Zudem verschleißen auch die Bremsbeläge dank der Bremskraftrückgewinnung deutlich langsamer.

Geringere Geräuschemissionen

Noch immer ist der Straßenverkehr eine dominierende Lärmquelle in Deutschland. Hier sind Elektroautos also deutlich im Vorteil, da Motorengeräusche und Vibrationen vor allem bei geringem Tempo massiv reduziert sind.



Keine Angst vor Fahrverboten

Sich über Dieselfahrverbote oder Umweltzonen keine Gedanken machen zu müssen, ist ein weiterer Vorteil von Elektroautos. Von eventuellen Einschränkungen bleiben die Stromer verschont, da sie lokal emissionsfrei unterwegs sind.

Parkprivilegien

Elektroautos dürfen in einigen Städten in öffentlichen Zonen gratis parken und teilweise gibt es auch kostenlosen Strom zum Aufladen. Voraussetzung ist, dass die Stromer ein E-Kennzeichen besitzen. Das
Elektromobilitätsgesetz schafft zudem die Grundvoraussetzung dafür, dass Bus- und Taxispuren auch für Elektroautos freigegeben werden können


¹) Mit Stand vom 02.01.2023 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2023 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 4.500 Euro (Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de.

²) Als Dienstwagenfahrer können Sie bei Erwerb eines reinen Elektrofahrzeugs (keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer) mit einem Bruttolistenpreis von maximal 60.000 € und der Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 von 0,25 % Dienstwagenbesteuerung profitieren. Über 60.000 € Bruttolistenpreis gilt eine Dienstwagenbesteuerung von 0,5 %. Vgl. § 6 Abs.1 Nr. 4 EStG.
Weitere Details zur Förderungen von Elektromobilität, die Befreiung zur Kfz-Steuer und die Versteuerung von Elektroautos als Dienstwagen erhalten Sie bei uns.

Stand: 01/2023